Allgemeine Geschäftsbedingungen
Blumental Bayern GmbH (handelnd als StartFill) ·
Version 1.2 — Juni 2026
Gilt für alle von StartFill erbrachten Fulfillment- und Logistikdienstleistungen.
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") der Blumental Bayern GmbH (handelnd als StartFill) („StartFill") gelten für alle Vertragsverhältnisse über E-Commerce-Fulfillment, Lagerhaltung, Pick & Pack, Retourenmanagement, Amazon-FBA-Vorbereitung, individuelle Verpackung, temperaturgeführte Lagerung, EU-Importunterstützung und damit verbundene Logistikdienstleistungen.
(2) StartFill erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) sind ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn StartFill ihnen nicht ausdrücklich widerspricht, es sei denn, StartFill hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, selbst wenn in Folgeverträgen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
§2 Vertragsschluss
(1) Alle Angebote und Kostenvoranschläge von StartFill sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch: (a) schriftliche Auftragsbestätigung von StartFill; (b) Abschluss eines unterzeichneten Dienstleistungsvertrags; oder (c) Aufnahme der Leistungserbringung durch StartFill auf Wunsch des Kunden — je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
(3) Änderungen oder Ergänzungen eines geschlossenen Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) StartFill behält sich das Recht vor, neue Aufträge oder das Onboarding von Kunden nach billigem Ermessen abzulehnen, insbesondere wenn der Kunde offene, fällige Rechnungen hat oder zuvor gegen diese AGB verstoßen hat.
§3 Leistungen
(1) StartFill erbringt die folgenden Leistungen, wie im jeweiligen Dienstleistungsvertrag festgelegt:
- Lagerhaltung und Bestandsverwaltung (Umgebungstemperatur und temperaturgeführt)
- Pick & Pack und Auftragsabwicklung für E-Commerce-Kanäle
- Amazon-FBA-Vorbereitung (Etikettierung, Polybagging, Bundling, Versand an FBA-Zentren)
- Retourenmanagement und -prüfung
- Individuelle Verpackung und Kitting (nach gesonderter Vereinbarung)
- Versand und Carrier-Koordination über Sendcloud oder direkte Carrier-Verträge
- EU-Importunterstützung (ausschließlich operative Koordination — siehe § 12)
(2) Nicht aufgeführte Leistungen — einschließlich Herstellung, Produktabfüllung und chemischer Verarbeitung — sind ausgeschlossen, sofern sie nicht in einem gesonderten schriftlichen Zusatz vereinbart wurden.
(3) StartFill darf Subunternehmer einsetzen. StartFill bleibt für die ordnungsgemäße Erbringung aller an Subunternehmer vergebenen Leistungen verantwortlich.
§4 Pflichten des Kunden & Wareneingangsanforderungen
(1) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit seiner Produkte, deren Kennzeichnung, Verpackung sowie alle erforderlichen Registrierungen und Zulassungen.
(2) Vor jeder Anlieferung muss der Kunde Folgendes bereitstellen:
- Eine vollständige SKU-Liste mit EAN/Barcode, Abmessungen (L×B×H in cm), Gewicht und deklariertem Wert je Einheit
- Eine Lieferavis (ASN) mit voraussichtlichem Lieferdatum, Spediteur, Karton-/Palettenanzahl und SKU-Mengen
- Etwaige besondere Lager-, Handhabungs- oder Gefahrenhinweise
- Eine gültige LUCID-/ZSVR-Registrierungsnummer als Nachweis der Systembeteiligung (Verpackungsgesetz / VerpackG)
(3) StartFill ist berechtigt, Anlieferungen ohne gültige ASN, ohne erforderliche Barcodes oder ohne gültige LUCID-Nummer abzulehnen oder zurückzusenden. Kosten aus abgelehnten Anlieferungen trägt der Kunde.
(4) Der Kunde muss StartFill unverzüglich über jede Änderung der Produktspezifikationen, gefährlicher Eigenschaften oder des regulatorischen Status eingelagerter Waren informieren.
(5) StartFill fotografiert alle Anlieferungen bei Eingang (auf Paletten-/Kartonebene). Diese Aufzeichnungen bilden die Grundlage für etwaige spätere Reklamationen wegen Abweichungen.
§5 Produktkonformität
(1) Der Kunde gewährleistet, dass alle an StartFill gelieferten Waren dem geltenden EU- und deutschen Recht entsprechen, insbesondere:
- Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (Kosmetikverordnung) — einschließlich gültiger Registrierung der verantwortlichen Person (RP) in der EU im CPNP
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 und LFGB für Lebensmittel und Lebensmittelkontaktprodukte
- Richtlinie 2002/46/EG und NemV für Nahrungsergänzungsmittel
- Verpackungsgesetz (VerpackG) — LUCID-Registrierung und Systembeteiligung
- REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 für chemische Stoffe
- Geltende deutschsprachige Kennzeichnungspflichten für in Deutschland verkaufte Waren
(2) Der Kunde stellt StartFill von allen Ansprüchen, Bußgeldern, Strafen oder Kosten frei, die aus der Nichtkonformität der Produkte des Kunden entstehen.
(3) StartFill behält sich das Recht vor, Produkte jederzeit zu prüfen und die Bearbeitung bei Verdacht auf Nichtkonformität bis zur schriftlichen Klärung durch den Kunden auszusetzen.
§6 Verbotene Waren
(1) Die folgenden Waren sind von allen StartFill-Leistungen ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich in einem gesonderten schriftlichen Zusatz vereinbart:
- Waren, die nach ADR, IATA oder IMDG als Gefahrgut eingestuft sind — einschließlich Lithiumbatterien (Klasse 9), entzündbarer Flüssigkeiten (Klasse 3) und Aerosole
- Waffen, Munition und Sprengstoffe
- Gefälschte, raubkopierte oder schutzrechtsverletzende Waren
- Waren, die eine Kühllagerung unter 8 °C erfordern (z. B. Frischwaren, kühlpflichtige Arzneimittel)
- Betäubungsmittel, kontrollierte Substanzen und illegale Waren
- Waren, die dem ElektroG (WEEE) unterliegen — im ersten Betriebsjahr
- Verderbliche Frischwaren mit einer Haltbarkeit von weniger als 30 Tagen
(2) Werden verbotene Waren ohne Offenlegung angeliefert, kann StartFill die Annahme verweigern, die Waren zurücksenden oder auf Kosten des Kunden entsorgen. StartFill übernimmt keine Haftung für Schäden an solchen Waren.
§7 Lagerung, Eigentum & Insolvenz des Kunden
(1) Alle von StartFill gelagerten Waren bleiben Eigentum des Kunden. StartFill handelt ausschließlich als Lagerhalter im Sinne der §§ 467–475h HGB und nicht als Eigentümer oder Miteigentümer der eingelagerten Waren.
(2) StartFill lagert Kundenwaren getrennt von Waren anderer Kunden in dedizierten, durch Kundencodes gekennzeichneten Lagerplätzen.
(3) Im Falle der Insolvenz, Zwangsverwaltung oder Pfändung beim Kunden gilt:
- StartFill informiert unverzüglich den Kunden und/oder den Insolvenzverwalter
- Die Waren des Kunden fallen nicht in die Insolvenzmasse von StartFill und können jederzeit ausgesondert werden
- StartFill behält sein Zurückbehaltungsrecht (§ 14) für alle offenen Rechnungen bis zur Herausgabe der Waren
(4) StartFill ist berechtigt, angemessene Lagerentgelte für Zeiträume zu berechnen, in denen Waren aufgrund rechtlicher Verfahren, die den Kunden betreffen, nicht herausgegeben werden können.
§8 Bestandsverwaltung & Bestandsgenauigkeit
(1) StartFill führt für jeden Kunden eine permanente Bestandsaufzeichnung in seinem Lagerverwaltungssystem (WMS), die über die vereinbarten Berichtskanäle zugänglich ist.
(2) Der Kunde muss Abweichungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem jeweiligen Bestandsbericht melden. Ansprüche aus später gemeldeten Abweichungen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie wurden von StartFill verschleiert.
(3) StartFill führt rollierende Zykluszählungen durch, die mindestens 10 % der aktiven SKUs pro Woche abdecken, mit einer vollständigen Inventur mindestens alle 10 Wochen. Ad-hoc-Zählungen sind für 40 €/Stunde (mindestens 1 Stunde) verfügbar.
(4) Es gilt ein Bestandsgenauigkeitsziel von ≥ 99 % (Einheiten im WMS gegenüber physischer Zählung). Wird dieses nicht erreicht, untersucht StartFill die Ursache und berichtet innerhalb von 5 Werktagen.
§9 Temperaturgeführte Lagerung
(1) StartFill bietet temperaturgeführte Lagerung im Bereich von 15 °C bis 25 °C („Zielbereich") unter normalen Betriebsbedingungen — geeignet für Kosmetik, Nahrungsergänzungsmittel, Kerzen, Spezialitäten und Schokolade.
(2) Temperatur und Luftfeuchtigkeit werden kontinuierlich über einen kalibrierten IoT-Sensor überwacht. Die Aufzeichnungen werden mindestens 12 Monate aufbewahrt und stehen dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung.
(3) Bei einer Abweichung außerhalb des Zielbereichs von mehr als 30 Minuten wird StartFill: den Kunden innerhalb von 2 Stunden nach dem Alarm per WhatsApp und E-Mail benachrichtigen; die Abweichung und die Korrekturmaßnahmen dokumentieren; innerhalb von 24 Stunden einen schriftlichen Vorfallsbericht vorlegen.
(4) StartFill haftet nicht für Abweichungen, die durch höhere Gewalt, Versorgungsausfälle oder Geräteausfälle verursacht wurden, sofern wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen zur Verhinderung und Minderung der Abweichung ergriffen wurden. Jede weitere Haftung richtet sich nach § 15.
(5) Waren, die eine Kühlung unter 8 °C oder Tiefkühllagerung erfordern, gelten als verbotene Waren im Sinne des § 6.
§10 Versand & Frachtführerleistungen
(1) StartFill organisiert den Versand über DHL, DPD, GLS oder andere Frachtführer nach Vereinbarung. Die Auswahl des Frachtführers erfolgt nach Kundenvorgaben, Zielort und Paketeigenschaften.
(2) Versandzeiten sind Schätzwerte und werden nicht garantiert. StartFill haftet nicht für Verzögerungen durch Frachtführer, Zoll, Streiks oder andere Ereignisse außerhalb seines unmittelbaren Einflussbereichs.
(4) Bestellungen, die an einem Werktag in vollständig bearbeitbarem Zustand eingehen, werden innerhalb von 1–2 Werktagen versendet. StartFill garantiert keinen Versand am selben Tag.
(5) StartFill ist kein Frachtführer und nicht Partei des Frachtvertrags zwischen dem Frachtführer und dem Endkunden. Ansprüche wegen verlorener oder beschädigter Sendungen sind gegenüber dem Frachtführer geltend zu machen. StartFill unterstützt auf Anfrage in angemessenem Umfang bei der Vorbereitung von Frachtführer-Reklamationen.
§11 Retourenmanagement
(1) StartFill bearbeitet Retouren gemäß dem individuellen Dienstleistungsvertrag. Ohne besondere Weisungen gilt:
- A-Ware (versiegelt, unbeschädigt, wiederverkaufsfähig): Wiedereinlagerung am ursprünglichen Lagerplatz
- B-Ware (geöffnet oder mit geringfügigen optischen Mängeln): Quarantäne; Benachrichtigung des Kunden mit Fotos innerhalb von 24 Stunden
- Ausschuss (beschädigt, kontaminiert oder unverkäuflich): Aufbewahrung für max. 30 Tage, danach Entsorgung auf Kosten des Kunden, sofern keine Abholung vereinbart wird
(2) Es gilt eine pauschale Retourenbearbeitungsgebühr je Einheit gemäß Preisliste. Zusätzliche Aufbereitungs-, Umverpackungs- oder Entsorgungsgebühren werden gesondert berechnet.
(3) StartFill dokumentiert den Zustand jeder Retoure mit Fotobeweis, der mit jedem Wochenbericht bereitgestellt wird.
(4) StartFill ist nicht für die Pflichten des Kunden gegenüber Endkunden nach deutschem Verbraucherrecht (§§ 312 ff. BGB) verantwortlich. Der Kunde bleibt allein für die Bearbeitung von Endkunden-Retourenanfragen verantwortlich.
§12 Import- & Konformitätsunterstützung
(1) Soweit vereinbart, kann StartFill operative Unterstützung bei der EU-Importlogistik leisten, einschließlich der Koordination von Zollabwicklungsdienstleistern und der Einlagerung verzollter Waren.
(2) StartFill erbringt keine Rechts-, Steuer-, Zollmakler- oder regulatorische Compliance-Beratung. Jede diesbezügliche Unterstützung ist rein operativ. Kunden, die Beratung zu Umsatzsteuer (OSS/IOSS), zolltariflicher Einreihung, EORI-Registrierung oder Produktkonformität benötigen, müssen eigenständig qualifizierte Berater beauftragen.
(3) StartFill kann Kunden an vertrauenswürdige Berater verweisen, übernimmt jedoch keine Haftung für Beratungsleistungen Dritter.
§13 Entgelte, Zahlungsbedingungen & Langzeitlagerung
(1) Entgelte werden gemäß der zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Preisliste oder nach individueller Vereinbarung berechnet. StartFill behält sich vor, die Preisliste mit einer schriftlichen Ankündigungsfrist von 30 Tagen anzupassen.
(2) Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und zahlbar. Für Neukunden gilt in den ersten 90 Tagen Vorkasse.
(3) Bei Zahlungsverzug ist StartFill berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 Abs. 2 BGB (Basiszinssatz der EZB + 8 Prozentpunkte p. a.) ab Fälligkeit zu berechnen, ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf.
(4) Für Bestandseinheiten, die länger als 180 aufeinanderfolgende Tage ab Ersteinlagerung gelagert werden, gilt ein Langzeitlagerzuschlag von 50 % des jeweiligen monatlichen Lagersatzes. StartFill informiert den Kunden 30 Tage im Voraus über Einheiten, die sich dieser Schwelle nähern.
(5) StartFill behält sich vor, Leistungen — einschließlich der Auftragsabwicklung — auszusetzen, wenn eine Rechnung mehr als 14 Tage nach Fälligkeit unbezahlt bleibt, sofern dies 7 Tage zuvor schriftlich angekündigt wurde.
(6) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§14 Zurückbehaltungsrecht
(1) StartFill ist berechtigt, in seinem Besitz befindliche Waren gemäß § 369 HGB zurückzubehalten (Zurückbehaltungsrecht), bis alle offenen Rechnungen, Entgelte und Nebenkosten vollständig bezahlt sind.
(2) Das Zurückbehaltungsrecht erstreckt sich auf alle Waren des Kunden in der Obhut von StartFill, unabhängig davon, ob sich die offenen Rechnungen konkret auf diese Waren beziehen.
(3) StartFill kündigt die Ausübung dieses Rechts dem Kunden schriftlich an, unter Angabe der fälligen Beträge und mit einer Zahlungsfrist von mindestens 7 Werktagen.
§15 Haftung
(1) StartFill haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von StartFill, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von StartFill wie folgt begrenzt:
- Für Verlust oder Beschädigung von Waren: Haftung begrenzt auf 8,33 SZR je Kilogramm Rohgewicht gemäß Ziffer 23 ADSp 2017
- Je Schadensfall: begrenzt auf 100.000 € sowie auf 1.000.000 € je Kalenderjahr, sofern nicht schriftlich eine höhere Grenze vereinbart wurde
- Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht): begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht bei: (a) Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; (b) arglistigem Verschweigen eines Mangels; (c) Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; oder (d) sonstiger zwingender gesetzlicher Haftung.
(5) Ansprüche nach dieser Klausel verjähren 12 Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde von dem schadensbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.
§16 Versicherungspflicht des Kunden
(1) Der Kunde ist verantwortlich für einen angemessenen Versicherungsschutz seiner bei StartFill gelagerten Waren, einschließlich einer Produkthaftpflichtversicherung und einer All-Risk-Lagerversicherung zum Wiederbeschaffungswert.
(2) Die Haftung von StartFill ist ausdrücklich auf die in § 15 genannten Beträge begrenzt. Die eigene Lagerhaftpflichtversicherung von StartFill ersetzt nicht die Pflicht des Kunden, eigenen Versicherungsschutz zu unterhalten.
(3) Der Kunde hat auf Verlangen von StartFill einen gültigen Versicherungsnachweis vorzulegen.
§17 Höhere Gewalt
(1) StartFill haftet nicht für Nichterfüllung oder Verzögerungen aufgrund von Ereignissen außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle, einschließlich: Naturereignisse, Überschwemmungen, Stürme, Erdbeben, Epidemie- oder Pandemieerklärungen, Krieg, Terrorismus, Streiks (mit Ausnahme von Streiks der eigenen Mitarbeiter von StartFill), behördliche Maßnahmen, längere Versorgungsausfälle oder Ausfälle wichtiger Lieferanten.
(2) StartFill informiert den Kunden so bald wie zumutbar möglich, sobald ein Ereignis höherer Gewalt bekannt wird, das die Leistungserbringung voraussichtlich beeinträchtigt, und bemüht sich in angemessenem Umfang, die Auswirkungen zu mindern.
(3) Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 30 aufeinanderfolgende Tage an, kann jede Partei den betroffenen Vertragsteil mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich kündigen, ohne dass hieraus eine Haftung gegenüber der anderen Partei entsteht.
§18 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle geschäftlichen, kaufmännischen, technischen und finanziellen Informationen, die sie im Rahmen der Geschäftsbeziehung von der anderen Partei erhalten, streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die: (a) zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren; (b) ohne Verstoß der empfangenden Partei öffentlich werden; (c) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden; oder (d) aufgrund zwingenden Rechts oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht nach Vertragsende für einen Zeitraum von 3 Jahren fort.
(4) StartFill darf den Firmennamen und das Logo des Kunden als Referenzkunde in Marketingmaterialien nennen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.
§19 Datenschutz (DSGVO)
(1) Im Rahmen der Fulfillment-Dienstleistungen verarbeitet StartFill personenbezogene Daten der Endkunden des Kunden (Namen, Lieferadressen, Bestellreferenzen) im Auftrag des Kunden als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO.
(2) Vor jeder Übermittlung oder Verarbeitung personenbezogener Daten durch StartFill muss ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen werden. Das AVV-Muster steht unten zum Download bereit oder ist auf Anfrage unter info@startfill.com erhältlich.
📄 Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) PDF herunterladen — Muster nach Art. 28 DSGVO ↓ PDF(3) StartFill verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den dokumentierten Weisungen des Kunden und dem geltenden Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG).
(4) StartFill trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zum Schutz personenbezogener Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Zerstörung gemäß Art. 32 DSGVO.
§20 Laufzeit & Kündigung
(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsschluss (§ 2) und wird auf unbestimmte Zeit ohne Mindestlaufzeit geschlossen, sofern im individuellen Dienstleistungsvertrag nicht ausdrücklich eine feste Mindestlaufzeit vereinbart wurde.
(2) Jede Partei kann das Vertragsverhältnis ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats schriftlich kündigen. Für die ordentliche Kündigung fallen keine Ausstiegs-, Stornierungs- oder Strafgebühren an.
(3) Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos außerordentlich kündigen, wenn:
- die andere Partei wesentlich gegen diese AGB verstößt und den Verstoß nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung behebt
- die andere Partei zahlungsunfähig wird, Insolvenzantrag stellt oder ihren Geschäftsbetrieb einstellt
- der Kunde verbotene Waren (§ 6) ohne vorherige schriftliche Zustimmung einlagert
- der Kunde zwei oder mehr aufeinanderfolgende Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt
(4) Bei Vertragsende hat der Kunde alle verbleibenden Waren abzuholen oder StartFill mit deren Versand zu beauftragen. Auf Wunsch des Kunden kommissioniert, verpackt und versendet StartFill den Restbestand zu den üblichen Handling- und Versandsätzen. Die monatliche Lagergebühr läuft weiter, bis die Waren das Lager verlassen haben. Werden die Waren nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Vertragsende abgeholt oder geräumt, kann StartFill nach angemessener schriftlicher Ankündigung weiterhin Lagergebühren berechnen und eine Entsorgung oder Verwertung zur Deckung offener Forderungen auf Kosten des Kunden veranlassen.
(5) Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform (Textform, einschließlich E-Mail).
§21 Anwendbares Recht & Gerichtsstand
(1) Diese AGB und alle auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von StartFill.
(3) Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder verlegt er seinen Sitz nach Vertragsschluss ins Ausland, ist der Sitz von StartFill ausschließlicher Gerichtsstand.
§22 Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
(2) Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke in diesen AGB.